Stellen von Beauftragten

Sowohl aufgrund gesetzlicher Bestimmungen als auch behördlicher Genehmigungen müssen Unternehmen für verschiedene Bereiche im Arbeits- und Umweltschutz Betriebsbeauftragte stellen.

Verpflichtete Betreiber von Anlagen, insbesondere in kleinen und mittleren Betrieben, verfügen oftmals nicht über Mitarbeiter, welche die erforderliche Fachkunde besitzen bzw. können oder möchten keinen Mitarbeiter für diesen Aufgabenbereich freistellen.

MKraus Consult stellt die geforderten Beauftragten, welche über die erforderliche Fachkunde verfügen. Die Beauftragten werden regelmäßig, bei anerkannten Schulungseinrichtungen, geschult.

Neben der Stellung von Beauftragten unterstützen wir gerne auch die intern bestellten Beauftragten bei ihren Tätigkeiten z.B durch gemeinsame Betriebsbegehungen, Hinweise auf sich ändernde (rechtliche) Rahmenbedingungen, durch Unterstützung bei Genehmigungsverfahren oder der Erstellung geforderter Dokumentationen.


Im Einzelnen stellen wir folgende Beauftragte:

Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa, FaSi) gemäß §1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Abfallbeauftragte gemäß §59 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Immissionsschutzbeauftragte gemäß §53 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Weitere Beauftragte wie Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte können kurzfristig gestellt werden.